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BGB § 70 Beschränkung der Vertretungsmacht; Beschlussfassung

BGB § 70 Beschränkung der Vertretungsmacht; Beschlussfassung

[ Auszug: Die Vorschriften des § 68 gelten auch für Bestimmungen, die den Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands beschränken oder die Beschlussfassung des Vorstands  ... ]